Gelato & mehr...



Wichtig, aktuelle Info´s rund um unser Eiscafé San Marco...!!!



Update vom 01.03.2021


Ab dem 03.03.2021 / 11:00 Uhr bieten wir unser Onlinebestellung mit Abholung sowie den direkten Verkauf an unserer Theke an.

Bitte beachtet alle Euch bekannten Corona Vorschriften. Wir freuen uns sehr und hoffen, dass wir nun, mit der nötigen Vorsicht und Rücksicht eine tolle neue Saison anfangen können.

Bis bald und bleibt gesund!


4. Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

Bis zum Ablauf des 14. Mai 2020 dürfen Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Sind sie dagegen mit Diskotheken und Tanzlokalen vergleichbar, ist der Betrieb untersagt.

Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen, wenn

  •  sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.  

Ab dem 15. Mai 2020 sind beim Betrieb von Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und anderen Gewerben die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln bei der Bewirtung von Gästen sowie der Abholung und Lieferung von Speisen einzuhalten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Sind sie dagegen mit Diskotheken und Tanzlokalen vergleichbar, ist der Betrieb untersagt. Tanzveranstaltungen sind verboten.

Hochzeitsfeierlichkeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliche Zusammenkünfte dürfen ausschließlich in einem engen privaten Kreis oder als private Veranstaltung zu denselben Regelungen wie öffentliche Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4) stattfinden. Im letzteren Fall ist insbesondere ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen erforderlich.  


Hygieneregeln Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

Bei der Abholung und Lieferung der Speisen und Getränke sowie dem Verzehr vor Ort (Innen- und Außenbereich) ist sicherzustellen, dass

  •  maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern eingelassen wird,
  •  ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
  •  bei Bewirtung in geschlossenen Räumen sowie im Außenbereich Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden,
  •  Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
  •  keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Kantinen für Betriebsangehörige können bereits vor dem 15. Mai 2020 Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Es gelten die Hygieneregeln für gastronomische Betriebe ab dem 15. Mai 2020 mit Ausnahme der Quadratmeterbegrenzung und der Erfassung der personenbezogenen Daten.

Die Regeln für Gaststätten gelten auch für die Bordgastronomie auf Schiffen.
 

Update vom 18.04.2020:





Update vom 30.03.2020:

Liebe Freunde, auf Grund einer aktuellen Verordnung des Landes Hessen sowie einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Frankfurt, muss ich schweren Herzens mitteilen, dass es für Eiscafés momentan nicht mehr gestattet ist, Abholungen jeglicher Art anzubieten.

Es bleibt uns aktuell wirklich nur die Lieferung, die sich logistisch nicht ganz so einfach gestaltet, daher wird diese zum gegenwertigen Zeitpunkt auch erstmal stillgelegt! Sobald es wieder Lockerungen in den Verordnungen gibt, informieren wir Euch selbstverständlich umgehend über unser Facebook-Seite und dieser Website. Hier findet Ihr immer alle aktuellen Änderungen...danke für Euren Support.

Alessandro Eiscafé San Marco




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